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Berührungspunkte des Urheber- und des Wettbewerbsrechts
Bis heute ist das Verhältnis des Urheberrechts zum Recht gegen den unlauteren Wettbewerb ungeklärt. Nach verbreiteter Ansicht regeln diese beiden Rechtsgebiete unterschiedliche Fragen auf unterschiedliche Weise. Die Übergänge sind jedoch fließend. Das Individualinteresse am Schutz der Leistung ist das verbindende Element zwischen Urheberrecht und dem UWG. Dies zeigt den Einfluß der Rechtsprechung zum UWG auf das UrhG von 1965. Wirtschaftswissenschaftliche ...

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